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Strafrecht:

Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es nicht, die den Mandant/Innen zur Last gelegte Tat zu verteidigen, sondern deren Rechte im Verfahren. Dazu gehört beispielsweise Zweifel zu säen und den Mandant/Innen Vertrauen zu schenken und Hoffnung zu vermitteln. Juristischer Beistand sollte so rasch als möglich einsetzen, um die Verteidigungsstrategie frühzeitig aufbauen zu können. Neben vielem anderen ist die Abklärung unerlässlich, ob eine Aussage nützlich oder schädlich ist.
Bis zum endgültigen Beweis der Schuld gilt der Grundsatz „in dubio pro reo“ – „im Zweifel für den Angeklagten“.

Strafrecht umfasst ua.:

  • polizeiliches/staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren
  • Zwischenverfahren
  • Hauptverfahren
  • Rechtsmittelverfahren
  • Strafvollstreckung / Strafvollzug