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Opferschutz:

Jede Straftat hinterlässt Opfer. Sie müssen während des gesamten Ermittlungs-/ Strafverfahrens geschützt werden, oft nicht nur vor den Tätern und ihren Verteidigung. Kindliche und jugendliche Opfer bedürfen ganz besonderer Schutzmaßnahmen. Mit langjähriger Erfahrung, großem Engagement und präsenter fachlicher Kompetenz begleiten wir Sie auf dem schweren Weg vor, während und nach dem Strafverfahren.

Opferschutz umfasst u. a.:

  • Opferbeistand im Ermittlungs-/ und Strafverfahren
  • Nebenklage und Adhäsionsverfahren
  • Schmerzensgeld und Schadensersatz
  • Hilfe bei Opferentschädigungsmöglichkeiten