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Betreuungen / Vorsorgevollmachten:

Aufgrund der heutigen gesellschaftlichen Strukturen und der stetig steigenden Lebenserwartung sind frühzeitige Vorsorgemaßnahmen dringend anzuraten. Krankheit, Gebrechlichkeit oder Behinderung erschweren die Bewältigung alltäglicher Angelegenheiten oder können sie sogar ausschließen. Es gilt deshalb, rechtzeitig einer Vertrauensperson die entsprechenden Vollmachten zu erteilen. Die Vollmachtserteilung setzt Geschäftsfähigkeit voraus und die Fähigkeit, seinen Willen klar äußern zu können. Ohne eigene Regelung läuft man Gefahr, einen gerichtlich bestellten Betreuer zugeteilt zu erhalten.

In Betracht kommen:

  • Vorsorgevollmachten / Betreuungsverfügungen
  • Vermögensvorsorge
  • Gesundheitsfürsorge
  • Patientenverfügungen